Visumservice komplett

 

Visumservice komplett

 

  Visumservice komplett 

Für Beschaffung des russischen Visums kann man unsere Dienstleistung „Visumservice komplett“ wahrnehmen. Von Ihnen benötigen wir nur Ihren Reisepass, ein Farbfoto und eine Reisekrankenversicherung. Alles übrige erledigen wir für Sie. 

Um die Dienstleistung „Visumservice komplett“ wahrzunehmen, ist es erforderlich entweder unser Visa-Zentrum in Bern oder in Genf persönlich zu besuchen oder uns per Post folgende Unterlagen zu entsenden.

1

Pass original

Reisepass des Antragstellers/der Antragstellerin, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und 6 Monate nach Visumablauf gültig bleibt.

2

1 Photo

Ein farbiges nicht früher als vor 6 Monaten aufgenommenes Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund ohne verdunkelnde Brille.

Sie können sich auch unseres Photodienstes bedienen, indem Sie uns Ihr Photo, das den oben genannten Anforderungen entspricht, per info@vhs-swiss.com in elektronischer Form zusenden (+10 CHF).

3

Bestätigung der medizinischen Versicherung

Es ist notwendig, eine Bestätigung Ihrer Versicherungsgesellschaft vorzuweisen, dass Ihre medizinische Versicherungspolice für die Dauer des Visums in Russland gültig ist, alle eventuellen medizinischen Leistungen in Russland, einschließlich Repatriierung im Falle einer Erkrankung oder im Todesfall deckt. Bestätigungen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften dürfen vorgewiesen werden. Kopien von Krankenversicherungskarten- oder Policen können nicht berücksichtigt werden.

4

Für Ausländer

Kopie des gültigen Ausländerausweises.

 

Falls Sie Ihre Dokumente per Post entsenden,

  • füllen Sie bitte ein Formular aus, unterschreiben Sie es für Bestellung der Dienstleistung und legen Sie es Ihren Dokumenten bei,
  • bezahlen Sie diese Dienstleistung auf das Konto von VHS in Bern oder VHS in Genf (via e-banking oder mit Einzahlungsschein per Post (es ist wünschenswert, den Dokumenten eine Bestätigung der Bezahlung beizulegen). 

Bitte beachten Sie!

Die Bearbeitung der Unterlagen erfolgt erst nach dem Eingang der Zahlung auf das Konto des Visa-Zentrums.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Konsularabteilung der Botschaft zusätzliche Unterlagen nachfordern, Sie zu einem Gespräch einladen, die Frist der Visumausstellung verlängern, oder die Visumausstellung verweigern kann. 

Für Kinder unter 18 Jahren:

Zusätzlich:

  1. Kopie der Geburtsurkunde.
  2. Falls das Kind alleine reist: notariell beurkundete Reisebewilligung der Eltern (auf Deutsch oder auf Englisch im Original).
  3. Kopien der gültigen Russischen Visa der mit dem Kind reisenden Eltern, wenn die Eltern ihre Visumsanträge nicht gleichzeitig einreichen.

 

Bei Einreichung von Unterlagen im Visa-Zentrum

Touristenvisum

 10-12 Arbeitstage

5 Arbeitstage

1-2 Arbeitstage

einmaliges
bis zu 30 Tage

135 CHF

180 CHF

280 CHF

zweimaliges
bis zu 30 Tage

145 CHF

190 CHF

290 CHF

 

Geschäftsvisum

 10-12 Arbeitstage

5 Arbeitstage

1-2 Arbeitstage

einmaliges
bis zu 90 Tage

195 CHF

240 CHF

340 CHF

zweimaliges
bis zu 90 Tage

205 CHF

250 CHF

350 CHF

Geschäftsvisum
mehrfaches

10-14 Arbeitstage

   


bis zum 6 Monat

260 CHF

-

-


bis zum 1 Jahr

355 CHF

-

-


von 2 bis 5 Jahren

Die Möglichkeit der Visumausstellung bei Mitarbeitern des Visa-Zentrums zu präzisieren

-

-

 

Bei Entsendung von Unterlagen per Post

Touristenvisum

 10-12 Arbeitstage*

5 Arbeitstage*

1-2 Arbeitstage*

einmaliges

bis zu 30 Tage

165 CHF

210 CHF

310 CHF

zweimaliges

bis zu 30 Tage

175 CHF

220 CHF

320 CHF

 

Geschäftsvisum

 10-12 Arbeitstage*

5 Arbeitstage*

1-2 Arbeitstage*

einmaliges

bis zu 90 Tage

225 CHF

270 CHF

370 CHF

zweimaliges

bis zu 90 Tage

235 CHF

280 CHF

380 CHF

Geschäftsvisum
mehrfaches

10-14 Arbeitstage*

   

 

bis zum 6 Monat

290 CHF

-

-

 

bis zum 1 Jahr

385 CHF

-

-

 

von 2 bis 5 Jahren

Die Möglichkeit der Visumausstellung bei Mitarbeitern des Visa-Zentrums zu präzisieren

-

-

*Bearbeitungszeit ist ohne Versand angegeben

Bitte beachten Sie! Die angegebenen Gebühren werden von Staatsbürgern der Schweiz, Liechtensteins und der EU-Länder (außer Großbritannien und Irland) entrichtet. Wenn Sie Staatsbürger eines anderen Staates oder staatenlos sind, wenden Sie sich bitte zum Zweck der Präzisierung der Gebühr für Ihr Visum an die Mitarbeiter per  Telefon oder E-mail.