Transitvisum

 

Transitvisum

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines einmaligen oder zweimaligen Transitvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Gültige Hin-und Rückfahrkarten für die Reise duch die Russische Föderation sowie ein Einreisevisum für das an die Russische Föderation grenzende Land, ein Visum für das Zielland oder ein Pass des Zielstaates;

  2. Eine ausgefüllte Erklärung über Transit an den Botschafter oder Generalkonsul der Russischen Föderation am zuständigen Ort der Beantragung.

  3. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigten Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;

  4. Visumantrag, ausgefüllt in elektronischer Form auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden.
    Wichtig! Geben Sie als „Destination“ das zuständige Russische Visazentrum an („Visa Application Center …“), speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten;

  5. Ein Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Gesicht frontal von vorne aufgenommen, auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung  (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);

  6. Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die in der Russischen Föderation gültig ist und die Geamtdauer des geplanten Aufenthalts abdeckt (aufgrund der Gegenseitigkeit);

  7. Gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz in Kopie (nicht erforderlich für Staatsbürger von USA und Lichtenstein).

Für Kinder unter 18 Jahren:

Zusätzlich:

  1. Kopie der Geburtsurkunde.
  2. Falls das Kind alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reist: notariell beurkundete Reisebewilligung der Eltern/des nicht reisenden Elternteils (auf Deutsch oder auf Englisch im Original).
  3. Kopien der gültigen Russischen Visa der mit dem Kind reisenden Eltern, wenn die Eltern ihre Visumsanträge nicht gleichzeitig einreichen.

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Uunterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Die Konsular- und Servicegebühren sind direkt im Visazentrum zu entrichten.

Tarife und Bearbeitungszeit

Die angegebenen Gebühren werden von Staatsbürgern der Schweiz, Liechtensteins und der EU-Länder (außer Großbritannien und Irland) bei Einreichung von allen benötigten Unterlagen entrichtet 

Bearbeitungszeit
(ohne Versand)
bei Einreichung von Unterlagen im Visa-Zentrum bei Absendung von Unterlagen per Post
einmaliges/zweimaliges Visum    
10-12 Arbeitstage 98 CHF 141 CHF
5 Arbeitstage     153 CHF 186 CHF
2 Arbeitstage* 253 CHF Die Möglichkeit der Visumausstellung bei Mitarbeitern des Visa-Zentrums zu präzisieren

*Nicht alle Visumkategorien können innerhalb von zwei Arbeitstagen erledigt werden.  

Wenn Sie Staatsbürger eines anderen Staates oder staatenlos sind, wenden Sie sich bitte zum Zweck der Präzisierung der Gebühr für Ihr Visum an die Mitarbeiter des Visa-Zentrums per Telefon oder E-mail.

Bitte beachten Sie!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Konsularabteilung der Botschaft berechtig ist, zusätzliche Unterlagen nachzufordern, Sie zu einem Gespräch einzuladen, die Zeit der Visumausstellung zu verlängern oder die Visumausstellung zu verweigern.

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Transitvisum wird für schweizer Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose für Transitreise durch die Russische Föderation erteilt, und zwar bis zu 10 Tagen (PKW – oder Bahnfahrt) oder bis zu 3 Tagen auf dem Luftweg und bei Vorlage gültiger Fahrkarten oder Flugtickets, einer Einreisevisa für das Grenzland, einer Visa für das Zielland oder Nachweis einer Staatsangehörigkeit des Ziellandes.

Für die Transitreise durch Russische Föderation auf dem Landweg wird ein Transitvisum  für die Dauer einer kürzesten Route ausgestellt, jedoch maximal bis zu 10 Tagen (die genannte Dauer wird aufgrund einer 500 km- Tageskilometerleistung berechnet).

Die Gültigkeitsfrist eines zweimaligen Transitvisums darf nicht über einen Monat hinausgehen. Falls der Antragsteller bei seiner Reise in das Zielland die Russische Föderation durchqueren muss und die Ausreise erst nach einem Monat erfolgt, wird für die erste Durchreise ein einmaliges Transitvisum ausgestellt, ein weiteres Transitvisum muss dann bei der zuständigen Konuslarabteilung vor Ort in dem Zielland beantragt werden. 

Für die Transitreise durch die Russische Föderation auf dem Luftweg ohne Landung ist kein Transitvisum erforderlich!

Kein Transitvisum brauchen ebenfalls ausländische Staatsangehörige, die sich beim Umsteigen bei ihrer Weiterreise innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft am Flughafen aufhalten wollen, ohne den Transitbereich oder den Terminal zu verlassen.

Beim Verlassen des Transitbereichs ist die Beantragung eines Transitvisums erforderlich!

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses;
  2. Nummer der Versicherungspolice;
  3. Name und Vorname des Versicherten;
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes;
  7. Die Mindestdeckung muss 30 000 EUR betragen;
  8. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
  9. Unterschrift des Versicherers.

Zur Bearbeitung können Versicherungspolicen der russischen Versicherungsunternehmen oder Versicherungsunternehmen entgegengenommen werden, die einen Rückversicherungsvertrag mit russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben und über eine entsprechende Versicherungslizenz verfügen oder einen Vertrag mit Service- bzw. Assistenzgesellschaften haben, die medizinische Hilfeleistungen (inkl. Krankentransport) in einem vorgeschriebenen Mindestumfang anbieten.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.