Touristenvisum

 

 

Touristenvisum in die Republik Belarus (Weißrussland)

Touristenvisum wird für Reisen mit touristischem Zweck erteilt.

Maximale Aufenthaltsdauer mit einem Touristenvisum beträgt 30 Tage.

Ein Touristenvisum kann zur einmaligen oder zweimaligen Einreise ausgestellt werden. Die Notwendigkeit einer zweimaligen Einreise muss auf Urkunden beruhen (das Visum eines benachbarten Staates oder Fahrkarten für Ein- und Ausreise, ein entsprechendes Touristenprogramm usw.).

Gruppenvisa (eine Gruppe muss aus mindestens 5 Personen bestehen) können für alle Reisezwecke, ausser für Arbeitsaufnahme und für die Wahl eines ständigen Wohnsitzes in der Republik Belarus erteilt werden.

Touristenvisum

6-7 Arbeitstage

2-3 Arbeitstage

einmaliges/zweimaliges

135 CHF

205 CHF

Gruppenvisum

80 CHF
(pro Person)

 

100 CHF
(pro Person)

Visum für Kinder unter 14 Jahren

60 CHF  60 CHF 

 

Für ein Touristenvisum in die Republik Belarus benötigen Sie an unsere Adresse: Visa Handling Services GmbH
                                                                                                                                   Postfach 3168
                                                                                                                                   3001 Bern
folgende Unterlagen zu senden:

1

Reisepass im Original

Reisepass des Antragstellers/der Antragstellerin, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und 90 Tage nach dem Visumsablauf gültig bleibt

2

Farbphoto

Ein farbiges nicht früher als vor 6 Monaten aufgenommenes Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund ohne verdunkelnde Brille.
Sie können sich auch unseres Photodienstes bedienen, indem Sie uns Ihr Photo, das den oben genannten Anforderungen entspricht, per info@vhs-swiss.com in elektronischer Form zusenden (+10 CHF).

3

Visumsantrag

Visumsantrag online vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Der elektronische Visumsantrag kann auch durch uns ausgefüllt werden (+10 CHF) falls Sie dies wünschen. Füllen Sie dafür dieses Formular aus.

4

Bestätigung der medizinischen Versicherung

Es ist notwendig, eine Bestätigung Ihrer Versicherungsgesellschaft vorzuweisen, dass Ihre medizinische Versicherungspolice für die Dauer des Visums in die Republik Belarus gültig ist, alle eventuellen medizinischen Leistungen in der Republik Belarus deckt. Versicherungssumme: mindestens 10000 Euro. Kopien von Krankenversicherungskarten- oder Policen können nicht berücksichtigt werden.

5

Einladung eines Reisebüros

Original oder Kopie der Einladung eines belarussischen Reisebüros auf Kopfbogen verfasst.
EU-Bürger können für touristische Reisen anstelle der oben genannten Dokumente auch Hotelbuchungen mit einer maximalen Buchungsdauer von 10 Tagen vorlegen (In diesem Fall wird das Visum für die Dauer der Buchung erteilt). Die Bestätigung der Hotelreservierung soll auf dem Firmenbogen des Hotels ausgedruckt, unterschrieben und abgestempelt sein. Die Ausdrücke von www.booking.com und anderen ähnlichen Webseiten werden als Bestätigung nicht akzeptiert.

6

Für Ausländer

Kopie eines gültigen Ausländerausweises.
7

Zahlschein

Unsere Dienstleistungen sind auf das Konto von VHS in Bern durch e-banking oder mit Einzahlungsschein per Post zu bezahlen.
8

Formular unterschreiben

Füllen Sie bitte am PC ein Formular aus, drucken und unterschreiben Sie es für Bestellung der Dienstleistungen.

 

Für Minderjährigen, deren Mutter oder Vater in der ehemaligen UdSSR oder in den postsowjetischen Republiken geboren wurden, sind zusätzlich erforderlich:

  1. Kopie der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen;
  2. Kopien der Hauptseiten (mit Passfoto) der Pässe von den Eltern;
  3. Kopie eines Dokumenten, das den Verlust der vorherigen Staatsangehörigkeit der Eltern bestätigt.

Für die ehemaligen Staatsbürger der Republik Belarus und die gebürtigen Belarussen es ist notwendig, eine Kopie der Ausbürgerungsbescheinigung oder der Urkunde über das Nichtvorhandensein der belarussischen Staatsangehörigkeit vorzulegen.

Für die Personen, die in der ehemaligen UdSSR oder in den postsowjitischen Republiken geboren wurden, es ist notwendig, eine Kopie der Ausbürgerungsbescheinigung oder des Bürgerrechtsnachweises für schweizerische Staatsangehörige vorzulegen.

Bitte beachten Sie!

  • Die Bearbeitung der Unterlagen erfolgt erst nach dem Eingang der Zahlung für die VHS-Servicegebühren auf das Konto des Visa-Zentrums.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Konsulareinrichtung Mongolei zusätzliche Unterlagen nachfordern, Sie zu einem Gespräch einladen, die Frist der Visumausstellung verlängern, oder die Visumausstellung verweigern kann.