Privatvisum

 

Privatvisum

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines einmaligen oder zweimaligen Privatvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Nachweise zum Reisezweck für ein Privatvisum Einladung für die Einreise in die Russische Föderation, ausgestellt vom Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation oder dessen regionalen Vertretungen; 
    oder
    Notariell beglaubigtes schriftliches Ersuchen von einem Staatsbürger der EU mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Russischen Föderation für die Einladung der Verwandten ersten Grades (Ehemann/Frau, Kinder, Eltern, Großeltern). Zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts ist von der einladenden Person Kopien von entsprechenden Unterlagen zum Aufenthaltsstatus vorzulegen, z.B. eine Aufenthaltserlaubnis; 
  1. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist  und 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigten Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;

  2. Visumantrag, ausgefüllt in elektronischer Form auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden.

  3. Ein Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Gesicht frontal von vorne aufgenommen, auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung  (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);

  4. Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die in der Russischen Föderation gültig ist und die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdeckt (aufgrund der Gegenseitigkeit);

Für Kinder unter 18 Jahren:

Zusätzlich:

  1. Kopie der Geburtsurkunde.
  2. Falls das Kind alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reist: notariell beurkundete Reisebewilligung der Eltern/des nicht reisenden Elternteils (auf Deutsch oder auf Englisch im Original).
  3. Kopien der gültigen Russischen Visa der mit dem Kind reisenden Eltern, wenn die Eltern ihre Visumsanträge nicht gleichzeitig einreichen.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:

  • Datum des Versicherungsabschlusses;
  • Nummer der Versicherungspolice;
  • Name und Vorname des Versicherten;
  • Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  • Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Russland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  • Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes;
  • Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Russland; Europa, einschließlich Russland);
  • Unterschrift des Versicherers.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.

  1. Gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz in Kopie (nicht erforderlich für Staatsbürger von USA und Lichtenstein).

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Die Konsular- und Servicegebühren sind direkt im Visazentrum zu entrichten.

Bitte beachten Sie! Wenn Sie kein Schweizer Bürger sind, müssen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen:

  1. Die Schweizer unbefristete Aufenthaltsbewilligung, deren Gültigkeit mehr als 90 Tage beträgt. Das gilt für die Bürger der folgenden Länder: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, die Vereinigten Arabischen Emirate, der Oman, die Republik Korea, Saudi-Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, Südafrika, Japan.

Gemäß dem nationalen Gesetzgebung können entweder ein Studienvisum oder Arbeitsvisum, entweder ein Arbeitserlaubnis oder eine Kurzaufenthaltsbewilligung oder befristete Aufenthaltsbewilligung , etc. als schriftliche Bestätigung für den dauernden Aufenthalt in der Schweiz betrachtet werden.

  1. Die Schweizer unbefristete Niederlassungsbewilligung oder ein anderes derartiges Dokument müssen die Bürger der folgenden Länder zur Verfügung stellen: Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, der Irak, der Iran, China, die Demokratische Volksrepublik Korea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Tschad, Sri Lanka, Äthiopien.

Tarife und Bearbeitungszeit

Die angegebenen Gebühren werden von Staatsbürgern der Schweiz, Liechtensteins und der EU-Länder (außer Großbritannien und Irland) bei Einreichung von allen benötigten Unterlagen entrichtet 

Bearbeitungszeit
(ohne Versand)
bei Einreichung von Unterlagen im Visa-Zentrum bei Absendung von Unterlagen per Post
einmaliges/zweimaliges Visum    
10-12 Arbeitstage 98 CHF 141 CHF
5 Arbeitstage     153 CHF 186 CHF
2 Arbeitstage* 253 CHF Die Möglichkeit der Visumausstellung bei Mitarbeitern des Visa-Zentrums zu präzisieren

*Nicht alle Visumkategorien können innerhalb von zwei Arbeitstagen erledigt werden.  

Wenn Sie Staatsbürger eines anderen Staates oder staatenlos sind, wenden Sie sich bitte zum Zweck der Präzisierung der Gebühr für Ihr Visum an die Mitarbeiter des Visa-Zentrums per Telefon oder E-mail.

Bitte beachten Sie!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Konsularabteilung der Botschaft berechtig ist, zusätzliche Unterlagen nachzufordern, Sie zu einem Gespräch einzuladen, die Zeit der Visumausstellung zu verlängern oder die Visumausstellung zu verweigern.

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Privatvisum wird für Schweizer Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose erteilt, die in die Russische Föderation zu Besuchszwecken einreisen wollen.

Ein Privatvisum kann auch für die Einreise in die Russische Föderation zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, zum Besuch eines schwer kranken Verwandten ersten Grades oder zur Beerdigung eines nahen Verwandten erteilt werden (bei Vorlage entsprechender Nachweise).

Ein Privatvisum wird bis zu 90 Tagen für einmalige oder zweimalige Einreise ausgestellt.

Bitte beachten Sie!

Das Visa-Zentrum darf keine Dokumente für ein privates Visum auf Antrag eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation akzeptieren, in dem es um eine mit ihm gemeinsame Einreise in die Russische Föderation der Mitglieder seiner Familie, seiner Ehefrau(Ehemann) oder minderjährigen Kinder handelt, die über fremde Staatsangehörigkeit verfügen. In diesem Fall bitten wir Sie, sich an die konsularischen Vertretungen Russlands in Bern oder in Genf zu wenden. 

Sonderfälle

Für Personen, die in Russland Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen (Abkommen Russland – EU, Russland-Norwegen, Russland-Dänemark, Russland-Island, Russland-Schweiz):

ein amtliches Dokument im Original oder beglaubigte Kopie, ausgestellt von den zuständigen russischen Behörden oder vom Roten Kreuz, in dem die Existenz des Grabes bestätigt wird;
ein Dokument im Original oder in Kopie, in dem der Verwandtschaftsgrad (Verwandte ersten Grades*) zwischen dem Antragsteller und dem Begrabenen bestätigt wird.

Für Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen wollen, wird in der Regel kurzfristiges Privatvisum für die Aufenthaltsdauer bis zu 14 Tagen ausgestellt.

*Zu den Verwandten ersten Grades zählen Eltern, Kinder, Enkelkinder, Ehegatten, Großeltern, Geschwister.

Für die Einreise in die Russische Föderation zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, zum Besuch eines schwer kranken Verwandten ersten Grades oder zur Beerdigung eines nahen Verwandten kann auf Antrag des ausländischen Staatsbürgers und aufgrund der Entscheidung des Botschafters oder Generalkonsuls der Russischen Föderation ein Privatvisum erteilt werden.

Dem Antrag sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:

  • Verwandschaftsnachweis zwischen dem reisenden Antragsteller und der besuchten oder verstorbenen Person;
  • schriftliche Bestätigung von der russischen medizinischen Einrichtung, ausgestellt auf dem offiziellen Briefbogen (mit dem Dienststempel versiegelt), über die Notwendigkeit medizinischer Hilfe, Dringlichkeit einer Behandlung oder Untersuchung, oder über Schwere der Erkrankung pflegebedürftiger Person;
  • Sterbeurkunde eines nahen Verwandten des Antragsstellers (Ehemann, Ehefrau, Kinder, Eltern, (u.a. von den als Begleitperson mitreisenden Ehefrau oder Ehemann), Schwester, Bruder);
  • Telegramm über den Tod des nahen Verwandten mit einem Vermerk des Postbeamten.