Studienvisum

 

Studienvisum

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines einmailgen oder zweimaligen Studienvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Nachweise zum Reisezweck für ein Studienvisum

    1.1. Einladung im Original, ausgestellt durch den Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation oder dessen regionalen Vertretungen; oder

    1.2. Entscheidung des Ministeriums für Auswärtige Anegelegenheiten der Russischen Föderation über die Visumerteilung für einen ausländischen Staatsbürger, die an die diplomatische Vertretung oder Konsularabteilung der Russischen Föderation per telex schriftlich mitgeteilt wird; oder

    1.3. Ein schriftliches Ersuchen im Original oder in Kopie oder eine Einschreibebescheinigung der russischen Gasthochschule oder ein vorläufiger Studentenausweis (Schülerkarte) von einer russischen Bildungseinrichtung - für alle Schüler, Studenten, Promovierende und begleitendes Lehrpersonal, die zu Studien- und Ausbildungszwecken für die Aufenthaltsdauer von insgesamt höchstens 90 Tagen einreisen (Abkommen Russland-EU, Russland-Norwegen, Russland-Dänemark, Russland-Island, Russland-Schweiz).

  2. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und mindestens 1,5 Jahren ab dem Einreisedatum auf dem erteilten Visum gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigte Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;

  3. Visumantrag, ausgefüllt in elektronischer Form  auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden.
    Wichtig! Geben Sie als „Destination“ das zuständige Russische Visazentrum an („Visa Application Center …“), speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten;

  4. Ein Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Gesicht frontal von vorne aufgenommen, auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung  (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);

  5. Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die in der Russischen Föderation gültig ist und die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdeckt ( mit Ausnahme der Fälle aufgrund der Gegenseitigkeit);

  6. Aktueller HIV-Test mit dem negativen Ergebnis (wenn die Aufenthaltsdauer im Rahmen der Visumgültigkeit über 90 Tage hinausgeht);

  7. Gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz in Kopie (nicht erforderlich für Staatsbürger von USA und Lichtenstein).

Für Kinder unter 18 Jahren:

Zusätzlich:

  1. Kopie der Geburtsurkunde.
  2. Falls das Kind alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reist: notariell beurkundete Reisebewilligung der Eltern/des nicht reisenden Elternteils (auf Deutsch oder auf Englisch im Original).
  3. Kopien der gültigen Russischen Visa der mit dem Kind reisenden Eltern, wenn die Eltern ihre Visumsanträge nicht gleichzeitig einreichen.

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Uunterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Die Konsular- und Servicegebühren sind direkt im Visazentrum zu entrichten. 

Bitte beachten Sie! Wenn Sie kein Schweizer Bürger sind, müssen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen:

1. Die Schweizer unbefristete Aufenthaltsbewilligung, deren Gültigket mehr als 90 Tage beträgt. Das gilt für die Bürger der folgenden Länder: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, die Vereinigten Arabischen Emirate, der Oman, die Republik Korea, Saudi-Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, Südafrika, Japan.

Gemäß dem nationalen Gesetzgebung können entweder ein Studienvisum oder Arbetisvisum, entweder ein Arbeitserlaubnis oder eine Kurzaufenthaltsbewilligung oder befristete Aufenthaltsbewilligung , etc. als schriftliche Bestätigung für den dauernden Aufenthalt in der Schweiz betrachtet werden.

2. Die Schweizer unbefristete Niederlassungsbewilligung oder ein anderes derarartiges Dokument müssen die Bürger der folgenden Länder zur Verfügung stellen: Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, der Irak, der Iran, China, die Demokratische Volksrepublik Korea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Tschad, Sri Lanka, Äthiopien.

Tarife und Bearbeitungszeit

Die angegebenen Gebühren werden von Staatsbürgern der Schweiz, Liechtensteins und der EU-Länder (außer Großbritannien und Irland) bei Einreichung von allen benötigten Unterlagen entrichtet 

Bearbeitungszeit
(ohne Versand)
bei Einreichung von Unterlagen im Visa-Zentrum bei Absendung von Unterlagen per Post
einmaliges/zweimaliges Visum    
10-12 Arbeitstage 98 CHF 141 CHF
5 Arbeitstage     153 CHF 186 CHF
2 Arbeitstage* 253 CHF Die Möglichkeit der Visumausstellung bei Mitarbeitern des Visa-Zentrums zu präzisieren

*Nicht alle Visumkategorien können innerhalb von zwei Arbeitstagen erledigt werden.  

Wenn Sie Staatsbürger eines anderen Staates oder staatenlos sind, wenden Sie sich bitte zum Zweck der Präzisierung der Gebühr für Ihr Visum an die Mitarbeiter des Visa-Zentrums per Telefon oder E-mail.

Bitte beachten Sie!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Konsularabteilung der Botschaft berechtig ist, zusätzliche Unterlagen nachzufordern, Sie zu einem Gespräch einzuladen, die Zeit der Visumausstellung zu verlängern oder die Visumausstellung zu verweigern.

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Studienvisum wird für ausländische Staatsangehörige erteilt, die in die Russische Föderation zu Studien- oder Bildungszweckeneinreisen wollen. Die  Beantragung eines Studiensvisums erfolgt bei Vorlage einer Einladung vom Föderalen Migrationsdienst (FMS), ausgestellt auf Antrag einer russischen Bildungseinrichtung, oder bei Vorlage einer Entscheidung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Ein Arbeitsvisum wird nur für eine einmalige Einreise bis zu 90 Tagen erteilt.

Ein Studienvisum kann am Aufenthalts- und Registrierungsort des ausländischen Staatsbürgers durch Erteilung eines mehrmaligen Visums verlängert werden und wird dann für die Dauer eines Studienvertrags, jedoch nicht über 1 Jahr hinausgehend, ausgestellt.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses;
  2. Nummer der Versicherungspolice;
  3. Name und Vorname des Versicherten;
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes;
  7. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
  8. Unterschrift des Versicherers.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.