Fragen-Anworten

 

 

1. WIE KANN ICH EINEN TERMIN VEREINBAREN?
2. KANN ICH FÜR EINE ANDERE PERSON EINEN VISUMANTRAG EINREICHEN?
3. KANN ICH VISUMANTRÄGE FÜR EINE GRUPPE EINREICHEN? WIEVIELE TERMINE MUSS ICH DAFÜR IM ELEKTRONISCHEN TERMINVERGABESYSTEM BUCHEN UND WELCHE ANGABEN MACHEN?
4. MUSS ICH EINEN TERMIN FÜR DIE PASSABHOLUNG VEREINBAREN?
5. KANN ICH GLEICHZEITIG ZWEI VISA BEANTRAGEN?
6. WO KANN ICH INFORMATIONEN ÜBER EINE BESTIMMTE VISUMKATEGORIE BEKOMMEN?
7. WELCHE VERSICHERUNG BRAUCHE ICH BEI DER VISUMBEANTRAGUNG?
8. IN WELCHEN FÄLLEN IST DIE VORLAGE EINES NEGATIVEN HIV-TESTES ERFORDERLICH?
9. IN WELCHEN FÄLLEN UND WELCHE DOKUMENTE MÜSSEN IM ORIGINAL VORGELEGT WERDEN?
10. STAATSANGEHÖRIGE WELCHER LÄNDER SIND VON DER VISUMPFLICHT FÜR DIE RUSSISCHE FÖDERATION BEFREIT?
11. ICH BIN NICHT-EU-STAATSANGEHÖRIGE(R), WELCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VISUMERTEILUNG GELTEN IN MEINEM FALL?
12. WELCHE UNTERLAGEN MÜSSEN STAATSANGEHÖRIGE VON AUSTRALIEN, USA, GROßBRITANNIEN, KANADA UND GEORGIEN VORLEGEN?
13. WIE LANGE KANN EIN TOURISTENVISUM GÜLTIG SEIN?
14. ICH MUSS AN EINEM FLUGHAFEN IN RUSSLAND UMSTEIGEN. BRAUCHE ICH DAFÜR EIN TRANSITVISUM?
15. ICH BEABSICHTIGE EINE REISE DURCH RUSSLAND MIT EINEM AUTO, WELCHE UNTERLAGEN MUSS ICH ZUSÄTZLICH VORLEGEN?
16. KANN ICH EIN EXPRESS-VISUM BEANTRAGEN? WIE LANGE DAUERT IN DIESEM FALL DIE ANTRAGSBEARBEITUNG?
17. WIE MELDET MAN SICH NACH DER ANKUNFT IN RUSSLAND AN?


1. WIE KANN ICH EINEN TERMIN VEREINBAREN?

Bei der Terminvereinbarung stehen Ihnen im Visazentrum mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können:

- Einen Termin in unserem Online-Terminvergabesystem buchen;
- Telefonische Terminanmeldung unter den auf der Webseite aufgeführten Nummern;
- Persönliche Anmeldung vor Ort im zuständigen Visazentrum;


2. KANN ICH FÜR EINE ANDERE PERSON EINEN VISUMANTRAG EINREICHEN?

Sie können für den Antragsteller /für die Antragstellerin Unterlagen einreichen, jedoch bei Vorlage einer formloser Vollmacht (als natürliche oder juristische bevollmöchtigte Person) oder als gesetzlicher Vertreter (Ehemann, Ehefrau, Elternteil für minderjährige Kinder).


3. KANN ICH VISUMANTRÄGE FÜR EINE GRUPPE EINREICHEN? WIEVIELE TERMINE MUSS ICH DAFÜR IM ELEKTRONISCHEN TERMINVERGABESYSTEM BUCHEN UND WELCHE ANGABEN MACHEN?

Bitte lesen Sie dazu die Regeln für unser elektronisches Terminvergabesystem:

P.2. Im Rahmen eines gebuchten Termins werden Antragsunterlagen für eine Person entgegenommen.

P.5. ... Der Termin wird auf den Namen des Antragstellers gebucht, für den Antragsteller kann zu dem gebuchten Termin auch eine bevollmächtigte Person oder ein gesetzlicher Vertreter vorsprechen und die Antragsunterlagen einreichen.

Falls Sie für mehrere Personen Visumanträge einreichen wollen, müssen Sie für jede Person einzelne Termine nacheinander buchen, dabei werden in der Terminmaske die Personalien des Antragstellers / der Antragstellerin eingetragen.


4. MUSS ICH EINEN TERMIN FÜR DIE PASSABHOLUNG VEREINBAREN?

Nein. Ihren Pass können Sie im Russischen Visazentrum von Montag bis Freitag ohne Termin von 09:00 bis 17:00 abholen.

Bei der Antragstellung wird Ihr zuständiger Sachbearbeiter ein Datum und die Uhrzeit mitteilen, wann Sie Ihren Pass abholen können. Bitte holen Sie Ihren Pass zu angegebener Zeit ab, um Warteschlangen zu vermeiden!


5. KANN ICH GLEICHZEITIG ZWEI VISA BEANTRAGEN?

Nein. Laut russischen gesetztlichen Vorschriften dürfen gleichzeitig zwei Visa für einen Pass nicht ausgestellt werden.

Falls Sie bereits ein gültiges Visum im Pass haben (z.B. ein nicht verwendetes einmaliges oder zweimaliges Visum, mit dem Sie nur einmal eingereist sind, oder ein nicht verwendetes mehrmaliges Visum), empfehlen wir Ihnen ein neues Visum nicht früher als 10 Tage vor Gültigkeitsablauf des vorhandenen Visums zu beantragen.


6. WO KANN ICH INFORMATIONEN ÜBER EINE BESTIMMTE VISUMKATEGORIE BEKOMMEN?

Informationen über Visumarten finden Sie auf der Webseite des Russischen Visazentrums unter „Visumarten“ oder auf der Seite der Botschaft oder Generalkonsulats der Russischen Föderation in Schweiz.


7. WELCHE VERSICHERUNG BRAUCHE ICH BEI DER VISUMBEANTRAGUNG?

Somit werden die Kosten erstattet, die sich aus einem Unfall oder einer plötztlichen Erkrankung des Antragsteller/der Antragstellerin während des Aufenthalts ergeben könnten:

- Kosten für den Notarzt, dringend notwendige ärztliche Behandlung;
- Krankentransport;
- Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson des Versicherten;
- Kosten für die Überführung im Falle des Todes.

Bei der Visumbeantragung für die Einreise in die Russische Föderation ist die Vorlage einer Versicherungspolice (Original) von einem Versicherungsunternehmen erforderlich, das einen Rückversicherungsvertrag mit russischen Versicherungspartnern abgeschlossen hat.

In der Versicherungspolice müssen die Vertragsnummer und der Name des Versicherten angegeben werden.

Eine Auslandskrankenversicherung muss für ganz Russland gültig sein und die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken.

Bei der Beantragung eines mehrmaligen Visums ist es ausreichend, wenn die Auslandskrankenversicherung nur die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdeckt.


8. IN WELCHEN FÄLLEN IST DIE VORLAGE EINES NEGATIVEN HIV-TESTES ERFORDERLICH?

Ein negativer HIV-Test ist bei der Beantragung eines Arbeits- oder Studienvisums (einmalig, zweimalig oder mehrmalig) mit einer von dem Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation (FMS) ausgestellten Einladung vorzulegen, da die Gültigkeitsfrist von solchen Visa vor Ort in Russland verlängert werden kann.

Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und hochqualifizierte Spezialisten, die ein Arbeitsvisum für 3 Jahre beantragen, sowie deren Begleitpersonen, die ebenfalls ein Visum für Hochqualifizierte beantragen, auch wenn die Visumgültigkeit abweichend ist.

Einen negativen HIV-Test müssen auch Antragsteller vorlegen, die im Rahmen des staatlichen Programms zur Übersiedlung der Landsleute ein Visum zum zeitweiligen Aufenthalt beantragen. Gesetzliche Vorschriften dazu: Föderales Gesetz N 38-ФЗ  vom 30. März 1995   «Über die Vorbeugung der Verbreitung von der Krankheit, die durch das humane Immundefizienz-Virus ausgelöst wird (HIV-Infektionen), auf dem Territorium der Russischen Föderation", demnach müssen ausländische Staatsangehörige einen negativen Test in Fällen vorlegen, wenn die beabsichtigte Aufenthalsdauer in Russland über 3 Monate hinausgeht. Die Gültigkeit des HIV-Zertifikats darf nicht älter als 3 Monate sein.


9. IN WELCHEN FÄLLEN UND WELCHE DOKUMENTE MÜSSEN IM ORIGINAL VORGELEGT WERDEN?

Im Original müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monate nach Visumablauf;
- Visumantrag, online ausgefüllt, ausgedruck und vom Antragsteller eigenhändig unterzeichnet. Die Unterschrift im Visumantrag muss mit der Unterschrift im Pass identisch sein;
- Passfoto;
- Einladungsschreiben bei der Beantragung eines Mehrfachvisums. Die Einladung vom Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation (FMS ) bei der Beantragung eines Privatvisums, eines mehrmaligen Arbeits-, Studien- und Humanitärvisums muss nur im Original vorgelegt werden.
- Einladung vom FMS der Russischen Föderation in Kopie kann nur für einmalige oder zweimalige Geschäfts- und Humanitärvisa akzeptiert werden, jedoch unter Vorbehalt, dass die Konsularabteilung jederzeit zur Vorlage der Originaleinladung auffordern kann.
- Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Konsularabteilung grundsätzlich zur Vorlage von Originalen für alle Unterlagen auffordern kann, die zuvor in Kopie eingereicht wurden.


10. STAATSANGEHÖRIGE WELCHER LÄNDER SIND VON DER VISUMPFLICHT FÜR RUSSISCHE FÖDERATION BEFREIT?

Von der Visumpflicht für Russische Föderation sind Staatsangehörige der Länder befreit, die zwischenstaatliche Abkommen über Visumbefreiung oder die Erleichterung der Visaerteilung abgeschlossen haben.

In der Regel kann die Visumpflicht nur bei kurzfristigen Aufenthalten aufgehoben werden (nicht länger als 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen im Jahr). Bei längeren Aufenthalten in Russland muss ein Visum beantragt werden.

Visumfrei sind ebenfalls die Ein- und Ausreisen im Rahmen der s.g. «72 Stunden-Regelung» (Fährschiff-Reisen).


11. ICH BIN NICHT- EU-STAATSANGEHÖRIGE(R), WELCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VISUMERTEILUNG GELTEN IN MEINEM FALL?

Nicht-EU-Staatsanaghörige können ein Visum für die Russische Föderation nur zu einem touristischen Reisezweck, bei Vorlage einer Einladung vom Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation (FMS Russland) oder einer Entscheidung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten beantragen (sofern vom internationalen Vertrag der Russischen Föderation nicht anders vorgeschrieben wird).

Falls in der Einladung als Aufenthaltsland Schweiz der eingeladenen Person angegeben ist, müssen zusätzlich Nachweise zum rechtmäßigen Aufenthalt in Schweiz vorgelegt werden (Aufenthaltserlaubnis, Genehmigung für Erwerbstätigkeit, Mietnachweis oder eine Stromrechnung).

Staatsangehörige der s.g. Länder mit Migrationsgefahr können ein Visum nur persönlich beantragen, wichtige Voraussetzung bei der Beantragung ist die Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung in Schweiz sowie der Fahrkarten (Flugtickets) für die Rückreise. Eine Auslandskrankenversicherung ist in solchen Fällen nicht erforderlich, jedoch muss man mit eventuell längeren Bearbeitungsfristen der Antragsunterlagen rechnen.


12. WELCHE UNTERLAGEN MÜSSEN STAATSANGEHÖRIGE VON AUSTRALIEN, USA, GROßBRITANNIEN, KANADA UND GEORGIEN VORLEGEN?

Staatsangehörige von oben genannten Länder müssen einen zweiseitigen Visumantrag ausfüllen;

Staatsangehörige von Australien müssen einen ausführlichen Lebenslauf (übersetzt in die russische Sprache!) vorlegen.

Alle oben aufgeführten Staatsangehörigen müssen bei der Beantragung eines mehrmaligen Visums einen Visumantrag in zweifacher Ausfertigung vorlegen. Das zweite Exemplar wird auch in Kopie akzeptiert.


13. WIE LANGE KANN EIN TOURISTENVISUM GÜLTIG SEIN?

Die Aufenthaltsdauer in Russland mit einem Touristenvisum beträgt höchstens ein Monat (30 Tage).

Falls Ihre Reise für mehr als 15 Tage geplant ist, muss von Ihrem Reiseveranstalter zusätzlich ein Reiseprogramm für Ihren Aufenthalt in Russland, sowie die Nachweise für die Zahlung der touristischen Dienstleistungen (Rechnungen, Überweisungsquittung, Kontoauszug) vorgelegt werden.


14. ICH MUSS AN EINEM FLUGHAFEN IN RUSSLAND UMSTEIGEN. BRAUCHE ICH DAFÜR EIN TRANSITVISUM?

Beim Umsteigen innerhalb von 24 Stunden, ohne den Transitbereich oder den Terminal zu verlassen,   brauchen Sie kein Transitvisum. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall den Flughafen, z.B. für eine Stadtbesichtigung, nicht verlassen.

Ein Transitvisum ist erforderlich, wenn ein Fluggast länger als 24 Stunden im Transitbereich bleibt oder den Transitbereich verlassen muss (z.B. beim Wechsel des Terminals und Umsteigen von internationalem auf  einen inländischen Flug).

Vor dem Kauf von Flugtickets empfehlt das Russische Visazentrum, sich bei  Ihrer Fluggesellschaft über die Notwendigkeit eines Transitvisums speziell in Ihrem Fall zu erkundigen. BITTE BEACHTEN SIE! Im Fall eines erzwungenen Transits können Sie ein Transitvisum direkt am Flughafen (Schalter „Konsularischer Service“) beantragen.


15. ICH BEABSICHIGE EINE REISE DURCH RUSSLAND MIT EINEM AUTO, WELCHE UNTERLAGEN MUSS ICH ZUSÄTZLICH VORLEGEN?

Man sollte zwischen den verschiedenen Begriffen wie ein Autotransit und eine Autoreise  unterscheiden.

Ein Transit ist eine notwendige Durchfahrt über das Territorium Russlands via kürzeste Route, wenn es z.B. keine andere Möglichkeit gibt, das Zielland zu erreichen oder die Reise viel zeitaufwändiger wird.

Die notwendige Zeit für eine Transitreise wird als 500 km/Tag via kürzeste Route berechnet werden (zur Überprüfung kann man google.maps nutzen).

Falls Ihre Autoreise durch das Territorium Russlands nicht via kürzeste Route erfolgen sollte, wird sie als ein gewöhnliches Toursmus bzw. Autotourismus betrachtet. In diesem Fall benötigen Sie für Ihr Visum diverse Hotelsvouchers für Ihre Zwischenaufenthalte oder eine Reisebestätigung vom einem in Russland zugelassenen und angemeldeten Reiseveranstalter. Ihr Reiseveranstalter wird Ihnen eine optimale Route sowie Unterkünfte (Hotels entlang Ihre Reiseroute) anbieten. Als Reisezweck wird in diesem Fall „Autotourismus“ angegeben.

Für die Visaerstellung werden weder Autoversicherung noch andere Fahrzeugpapiere benötigt.  Allerdings müssen Sie o.g. Dokumente bei der Grenzkontrolle vorzlegen.


16. KANN ICH EIN EXPRESS-VISUM BEANTRAGEN? WIE LANGE DAUERT IN DIESEM FALL DIE ANTRAGSBEARBEITUNG?

Sie können im Russischen Visazentrum Visumanträge im Express-Verfahren (bis zu 3 Arbeitagen) einreichen.

Wir weisen darauf hin, dass über die Visumerteilung im Express-Verfahren die Konsulareinrichtung entscheidet.


17. WIE MELDET MAN SICH NACH DER ANKUNFT IN RUSSLAND AN?

Die Anmeldung (Registrierung) muss spätestens am siebten Tag nach Ankunft in der Russischen Föderation  erfolgen und stellt eine Informierung (Benachrichtigung) der territorialen Migrationsbehörde FMS über Ihre Anwensenheit  am  Aufenthaltsort in Russland dar. Die An- und Abmeldung wird dabei von der Gastgeberseite abgewickelt.

Nach Ankunft am Aufenthaltsort muss der Reisepass und die bei der Einreise ausgefüllte  Migrationskarte bei der Gastgeberseite vorgelegt werden. Die Wegnahme des Passes und der Migrationskarte ist dabei unzulässig.

Als Gastegeberseite können russische und ausländische Staatsbürger mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Russischen Föderation, oder Staatenlose (mit Aufenthaltserlaubnis), sowie juristische Personen und  deren Vertretungen  an Ihrem Aufenthalts- oder Arbeitsort in Russland fungieren.

Bei der Unterbringung im Hotel muss die Migrationsbehörde FMS vor Ort von der Hotelverwaltung, als Gastegeberseite, innerhalb von 24 Stunden über Ihre Ankunft informiert werden. Weiterhin übernimmt die Hotelverwaltung den gesamten Vorgang für die Registrierung und ist für die Einhaltung der geltenden Aufenthaltsvorschriften verantwortlich.

Bei Ihrer Ausreise aus Russland ist die Gastgeberseite verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden die zuständige Migrationsbehörde FMS vor Ort darüber zu informieren,  indem das untere abzutrennende Blatt des Registrierungsformulars  an FMS für die Abmeldung weitergeleitet (übergeben) wird.

 

  1. Wie mann diese Dienstleistung in Anspruch nehmen kann
    Möglichkeiten für die Antragstellung:
    • Persönlich
    • Über den gesetzlichen Vertreter
    • Über Multifunktionszentren

    Möglichkeiten für die Entgegennahme der Ergebnisse:
    • Persönlich
    • Über den gesetzlichen Vertreter
    • Über Multifunktionszentren


  2. Fristen
    Frist für die Erbringung der Dienstleistung:
    1 Werktag

    Frist für die Registrierung des Antrags auf Dienstleistung:
    1 Werktag

  3. Personenkategorie:
    • Juristische Personen
    • Ausländische Staatsbürger
    • Staatenlose


  4. Grundlagen für die Erbringung der Dienstleistung: 
    Die Grundlage für die Erbringung der staatlichen Dienstleistung ist der Eingang bei der Migrationsbehörde FMS Russland der Benachrichtigung über Ankunft mit allen erfoderlichen Unterlagen, eingereicht von der Gastgeberseite oder vom ausländischen Staatsbürger, sowie auf dem Postwege

  5. Ergebnis der erbrachten Diensleistung
    Anmeldung.